Verordnung / Kosten & Behandlung

Wie bekomme ich eine Verordnung für Logopädie?

Erst auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung kann ein/e Logopäde/in tätig werden, d.h. eine logopädische Diagnostik und Therapie durchführen.

Kinderärzte, Hausärzte, Internisten, Neurologen, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte sowie die Phoniater können auf der Grundlage der Heilmittelrichtlinien eine Verordnung zur Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie ausstellen.

Kieferorthopäden und Zahnärzte können ebenfalls eine Verordnung ausstellen.

Welche Kosten entstehen mir?

Die Kosten für die Therapie trägt die Krankenkasse. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen 10% der Behandlungskosten, sowie 10 Euro Rezeptgebühr selbst zahlen. Ausgenommen sind Patienten, die durch die Krankenkasse von diesen Zuzahlungen befreit wurden.
Neben der Finanzierung der logopädischen Behandlung durch die Krankenkassen besteht bei Vorschulkinder, die Frühförderung erhalten, auch die Möglichkeit der Verordnung und Kostenübernahme logopädischer Therapie im Rahmen der Komplexleistung durch die entsprechenden Kostenträger (Frühförderung, Caritas, etc.).

Im Einzelfall ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln, z. B. elektronischen Kommunikationsgeräten, möglich. In diesem Fall zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige, wie z. B. im Falle larygektomierter Patienten, die lernen, die elektronische Sprechhilfe beim Sprechen einzusetzen.

Was passiert in der logopädischen Behandlung?

  • eine logopädische Erstuntersuchung mit Anamnese und Diagnostik
  • eine störungsspezifische Behandlung
  • miteinbeziehen der Angehörigen in die Therapie
  • Beratung und Aufklärung des Patienten und der Angehörigen über Ursachen und Auswirkungen der Störung
  • Maßnahmen zur Prävention

Die Logopädinnen führen der Störung und dem Patienten angepasste Atem-, Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckübungen durch. Mit kleinen Kindern passiert dies meist indirekt, in einen spielerischen Rahmen eingebaut. Mit Jugendlichen und Erwachsenen wird direkter gearbeitet. Meist werden Übungen als Hausaufgabe mitgegeben, da es oft sinnvoll ist, die in der Therapie erlernten Übungen regelmäßig zu wiederholen.

Wie lange dauert eine logopädische Behandlung?

Eine logopädische Therapieeinheit dauert in der Regel 30 / 45 oder 60 Minuten. Je nach Bedarf findet die Behandlung einmal oder mehrmals pro Woche statt. Die Dauer der gesamten Behandlung hängt von der Schwere der Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung ab.

Die Behandlung erfolgt in der Regel in der Praxis. Bei Verordnung eines Hausbesuchs findet die Behandlung auch im Hause des Patienten oder z.B. in Alten- und Pflegeheimen statt.